Schulhund

 

 

Emmi und Fanny, unsere zwei Schulhündinnen, ermöglichen den SchülerInnen, ihre Sozialkompetenzen weiter auszubauen und lassen die Kinder in einer angenehmen Lernumgebung wachsen.


Schulshop

 

Jedes Kind soll bei uns an der Schule mit angemessenen Schulmaterialien ausgestattet sein, die es für seine tägliche Arbeit benötigt. Unsere neuen Fünftklässler erhalten zum Schulstart ein kostenloses "Starterpaket" mit Heften, Stiften, Collegeblock. Alle anderen Klassen bekommen "WTS-Taler", die sie im Schulshop gegen Materialien eintauschen können. Zusätzliche Bonusmarken kann jede: SchülerIn über besonders gutes Verhalten und starkes Engagement erhalten.


Insel


Handy

 

Konzept zur Nutzung von Smartphones, Airpods etc.

 

Die Mitnahme von Mobiltelefonen in die Wilhelm-Tanck-Schule ist nur gestattet, wenn die Erziehungsberechtigten des Schülers bzw. der Schülerin ausdrücklich und schriftlich zustimmen. In jedem anderen Fall sind die Lehrkräfte berechtigt, die Mobiltelefone für die Zeit des Unterrichts an sich zu nehmen. 

Während des gesamten Schultages sind die Mobiltelefone auszuschalten, es sei denn, die Lehrkraft fordert die Schüler/innen ausdrücklich auf, sie für den digitalen Unterricht zu nutzen

Für Verlust oder Diebstahl von Mobiltelefonen oder SIM-Karten wird von Seiten der Wilhelm-Tanck-Schule keinerlei Haftung übernommen, d. h. jeder Schüler bzw. jede Schülerin ist dafür selbst verantwortlich. 

Bei Klassenarbeiten, Tests oder ähnlichen Leistungskontrollen ist die Benutzung von technischen Kommunikationsgeräten (Mobiltelefone, Smartphones o. ä.) verboten. Mitgebrachte Geräte müssen für die Zeit der Leistungsüberprüfung bei der Lehrkraft abgegeben werden, wenn diese die Schüler/in dazu auffordert.

Bei Zuwiderhandlung/ unerlaubter Nutzung werden Smartphones, Airpods und ähnliche Geräte von der Lehrkraft konfisziert und nach der 7. Stunde der Schülerin bzw. dem Schüler wieder ausgehändigt.

Beim dritten Wiederholungsfall innerhalb eines Schuljahres erhält die/der Schüler/in eine schriftliche Missbilligung .

Werden elektronische Geräte ein viertes Mal unerlaubt benutzt, werden die Eltern telefonisch darüber informiert. Beim fünften Mal wird es ein persönliches Elterngespräch zwischen der Klassenlehrkraft und einer/ einem Erziehungsberechtigten geben.

Sollten auch diese Maßnahmen keine Verhaltensänderung bei der /dem Schüler/in bewirken, muss sie/er das Gerät an jedem Schultag vor ihrer/ seiner ersten Stunde im Lehrerzimmer abgeben und erhält es nach Unterrichtsschluss wieder.

 


Absentismus